Krönlein-Schuss
nach dem Schweizer Chirurgen Rudolf Ulrich Krönlein (1847-1919)
Definition
Als Krönlein-Schuss bezeichnet man eine Form der Schussverletzung in der Rechtsmedizin. Dabei handelt es sich um ein Schädeldurchschuss aufgrund eines hochenergetischen Projektils, bei dem es zu einem Bersten des Schädels und Herausschleudern des gesamten Hirngewebes kommt.
Hintergrund
Ursächlich für das Bersten der Hüllstrukturen ist die radiäre Expansion des Geschosses, die zu einer hydraulischen Sprengwirkung führt.
Literatur
- Madea et al., Basiswissen Rechtsmedizin, Springer-Verlag, 1. Auflage, 2007
- Madea, Rechtsmedizin, Springer-Verlag, 3. Auflage, 2015
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
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