Kindeswohlgefährdung
Englisch: child endangerment
Definition
Kindeswohlgefährdung ist ein Begriff aus der Kinder- und Jugendhilfe, der auch in der Medizin verwendet wird. Eine Kindeswohlgefährdung besteht vor allem bei körperlicher oder emotionaler Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch.
Hintergrund
Laut Bundesgerichtshof (Beschluss XII ZB 408/18, 06.02.2019) liegt eine "Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt."
Diagnostik
Bei einer medizinischen Behandlung erhobene Befunde können auf zurückliegende Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch hindeuten. Liegen eindeutige dianostische Hinweise vor, muss in der Regel von einem hohen Wiederholungsrisiko ausgegangen werden. Ohne Intervention bleibt die Gefährdung bestehen.
Es ist dann die Aufgabe des Behandlers, das zuständige Jugendamt zu informieren. Jugendamt und Familiengericht werden die Situation evaluieren und feststellen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht.
Schweigepflicht
Bestehen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben. Das Jugendamt kann dann notfalls auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten informiert werden, um eine Gefährdungseinschätzung anzustoßen.
Weblinks
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