Kassenärztliche Bundesvereinigung
Synonym: KBV
Definition
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, oder kurz KBV, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der KV-Bezirke.
Hintergrund
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde 1955 gegründet. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Organe
Die gesetzliche Organe der Kassenärztliche Bundesvereinigung sind die Vertreterversammlung (VV) und der hauptamtliche Vorstand.
Vertreterversammlung
Das oberste beschließende Organ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die Vertreterversammlung (VV). Sie bestimmt unter anderem Grundsatzentscheidungen, Richtlinien und Satzungsänderungen. Die Vertreterversammlung setzt sich aus 60 Delegierten der einzelnen KVen zusammen. Die Delegierten werden nach folgendem Schema besetzt:
- 34 Mitglieder, die von den 17 KVen gestellt werden. Das sind jeweils der Vorsitzende, sowie einer seiner Stellvertreter. Hierbei handelt es sich nicht unbedingt um Ärzte, sondern zum großen Teil um Juristen und Volkswirte.
- 26 Mitglieder, die gewählt werden. Sie unterteilen sich in 20 Ärzte und 6 Psychotherapeuten. Die genaue Sitz- und Stimmenverteilung richtet sich nach der Größe der KVen.
An der Spitze der Kassenärztliche Bundesvereinigung stehen der VV-Vorsitzende und seine Stellvertreter. Die VV-Mitglieder wählen sie aus ihren eigenen Reihen. Alle Ämter innerhalb der VV sind Ehrenämter.
Vorstand
Die Vertreterversammlung wählt alle sechs Jahre den Vorstand der KBV. Er wird von der Vertreterversammlung in seiner Arbeit überwacht. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern:
Die Hauptaufgabe der Vorstandsmitglieder ist es, die Beschlüsse der VV umzusetzen und darüber Bericht zu erstatten.
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