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Heilfürsorge

1. Definition

Die Heilfürsorge bezeichnet die Übernahme von gesundheitlichen Leistungen (z.B. Arztbesuche, Operationen, etc.) für bestimmte Beamtengruppen und Soldaten durch den eigenen Dienstherrn. Sie ergibt sich aus dem erhöhten Risiko bei der Berufsausübung oder der sogenannten "Fürsorgepflicht" des Dienstherrn.

2. Hintergrund

Die Heilfürsorge gilt vor allem für folgende Personengruppen:

  • Beamte der Bundespolizei
  • Beamte der Landespolizei (nicht alle Bundesländer)
  • Beamte des Justizvollzugs (nicht alle Bundesländer)
  • Beamte der Berufsfeuerwehren (nicht alle Bundesländer)
  • Soldaten

Dabei ist zu beachten, dass sich diese Leistungen nicht auf die Kinder der beziehenden Personen erstrecken.

Angehörigen der Bundeswehr wird, nach dem Bundesbesoldungsgesetz, die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gewährt. Die Bundeswehr trägt als Dienstherr die Kosten für die Soldaten, wenn diese sich durch einen Truppenarzt behandeln lassen. Im Regelfall werden Kosten für eine Behandlung außerhalb der Bundeswehr durch zivile Ärzte auch übernommen.

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15.08.2024, 13:50
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