Gendiagnostikgesetz
Definition
Das Gendiagnostikgesetz ist ein seit dem 1. Februar 2010 in Kraft getretener Gesetzestext der Bundesrepublik Deutschland. Es beschäftigt sich mit sämtlichen Belangen rund um genetische Untersuchungen beim Menschen, der Verwendung von DNA-Proben, der molekularbiologischen Diagnostik, sowie der Abstammung.
Begrifflichkeit
Der Name Gendiagnostikgesetz ist lediglich ein Kurzname des offiziellen Namens des Gesetzes: Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen.
Organisation
Das Gendiagnostikgesetz ist Teil der Bundesgesetze von Deutschland und untersteht folgender Rechtsmaterie: Datenschutzrecht, Verwaltungsrecht.
Geschichte
- im Zeitraum der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ Empfehlungen hinsichtlich der gesetzlichen Regelung im Umgang mit genetischen Tests und der Gendiagnostik ausgesprochen
- 3. Juli 2001: Antrag auf Vorlage eines Regierungsentwurfes für ein spezielles Gesetz über Gentests durch die CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der Antrag fand keine parlamentarische Mehrheit und wurde verworfen.
- Wiederholung des Antrages in der 15. Legislaturperiode des Bundestages durch die Fraktion von CDU und CSU. Bildung einer parlamentarischen Arbeitsgruppe im Jahr 2004 zum Thema Gentestgesetz. Die Arbeit wurde 2005 verworfen, nachdem der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder vorzeitige Neuwahlen ausgerufen hatte.
- in der 16. Legislaturperiode legte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf über ein Gendiagnostikgesetzt vor.
- 16. April 2008: Vorlage eines Eckpunktepapiers für das Gendiagnostikgesetz
- 30. Juni 2008: Vorstellung eines Referentenentwurfs des geplanten Gesetzes für die Öffentlichkeit durch das dafür zuständige Bundesministerium für Gesundheit
- 29. August 2008: Einbringung eines Regierungsentwurfes für das Gendiagnostikgesetz in den Bundesrat durch die Bundesregierung. Im Anschluss daran befand sich der Entwurf in der parlamentarischen Beratung.
- 21. Januar 2009: Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages
- 24. April 2009: Der Deutsche Bundestag beschließt das Gesetz.
- 1. Februar 2010: Das Gendiagnostikgesetz tritt in Kraft.
Inhalt
Im Zentrum des Gendiagnostikgesetzes steht die Regelung von gendiagnostischen Untersuchungen am Menschen für medizinische Zwecke. Es galt den Kompromiss zwischen der Nutzung zahlreicher Vorteile der humangenetischen Untersuchungen und dem Schutz vor einer möglichen Diskriminierung zu finden. Dabei gilt das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Das Gesetz sichert dem Menschen zu, nicht über ein eventuell genetisch bedingt erhöhtes Risiko einer Erkrankung Auskunft geben zu müssen. Weiterhin besagt das Gesetz, dass genetische Untersuchungen nur dann zulässig sind, wenn die zu untersuchende Person dieser Analyse schriftlich eingewilligt hat. Kein Mensch kann zu einer genetischen Untersuchung gezwungen werden. Verboten sind DNA-Analysen bereits verstorbener Personen. Pränatale Genuntersuchungen sind lediglich bei Vorliegen eines Sexualdeliktes zulässig.
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