Englisch: explantation
Als Explantation wird die Entname von Geweben oder Organen von lebenden oder vertorbenen Spendern bezeichnet.
Die Explantation dient neben der Züchtung von Geweben (Gewebekultur) auch der Transplantation. Es sind hierbei gesetzliche Bestimmungen zu beachten, wie z.B die testamentarische Erklärung des Verstorbenen oder die Einwilligung der Angehörigen sowie die Feststellung des Hirntodes.
Fachgebiete: Terminologie
Diese Seite wurde zuletzt am 4. November 2010 um 17:31 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.