Doppelsuizid
Synonym: Gemeinsamer Suizid, gemeinschaftliche Selbsttötung
Englisch: suicide pact
Definition
Als Doppelsuizid bezeichnet man die gleichzeitige Selbsttötung zweier Personen in gegenseitigem Einverständnis.
Im Gegensatz dazu steht z.B. der erweiterte Suizid, bei dem die zweite Person kein Einverständnis gegeben hat.
Hintergrund
Beim Doppelsuizid entscheiden sich zwei Menschen gemeinschaftlich und freiwillig zur Selbsttötung. Dabei ähneln sich häufig sowohl der Todeszeitpunkt als auch die Todesursache. Teils wird unter dem Begriff auch die Situation verstanden, in der eine der beteiligten Personen zuerst mit Einverständnis die andere tötet und danach sich selbst. Doppelsuizide sind insgesamt selten. Die Betroffenen haben häufig eine tiefe persönliche Verbundenheit, wie beispielsweise eine lange bestehende Ehe.
Literatur
- Deschins et al., Der Doppelsuizid – Teil 1: juristische Aspekte und historische/zeitgeschichtliche Fälle, Rechtsmedizin, 2020