Doktor der Humanmedizin und der Zahnmedizin
Synonyme: Dr. med. univ. et med. dent., Doctor medicinae universae et medicinae dentariae
Definition
Der Doktor der Humanmedizin und der Zahnmedizin war ein gemeinsamer Doktorgrad, der in Österreich bis 2007 vergeben wurde. Er wurde Personen verliehen, die sowohl den Abschluss Doktor der gesamten Heilkunde (Dr. med. univ.) als auch den Abschluss Doktor der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) erworben hatten.
Hintergrund
Voraussetzung für die Verleihung des gemeinsamen Grades Dr. med. univ. et med. dent. war, dass Absolventinnen und Absolventen nach dem Diplomstudium Humanmedizin zunächst den Dr. med. univ. als Berufsdoktorat erhielten und anschließend das Zahnmedizinstudium erfolgreich abschlossen, oder vice versa. Erst dann wurde der zusammengefasste Titel verliehen.
Seit 2007 werden die beiden akademischen Grade jedoch nicht mehr gemeinsam, sondern getrennt vergeben. Absolventinnen und Absolventen, die beide Studiengänge absolvieren, führen daher heute zwei eigenständige Titel: Dr. med. univ. und Dr. med. dent.