Berufsdoktorat
1. Definition
Berufsdoktorate sind Doktorgrade, die mit dem Abschluss eines Studiums bzw. Ablegen eines Examens ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden. In Deutschland dürfen sie nur in der Originalform geführt werden. Sie sind nicht mit einem forschungsbasierten Doktorgrad (Dr.) identisch.