Defensivmedizin
Definition
Als Defensivmedizin bezeichnet man eine medizinische Handlungsweise, die vor allem darauf abzielt, eine juristische Auseinandersetzung, etwa im Sinne eines Kunstfehlerprozesses zu vermeiden.
Hintergrund
Im Rahmen der Defensivmedizin werden oft diagnostische Tests durchgeführt, die zur Diagnosefindung und zur Therapieentscheidung nicht unbedingt notwendig sind (Überdiagnostik), sondern allein zur Sicherung der Diagnose und einer "rechtssicheren" Dokumentation dienen. Auch eine Überbehandlung von banalen Krankheitsbildern kommt vor. Diese Vorgehensweise ist oft nicht im besten Interesse des Patienten. - Grund für ein solches Vorgehen ist allein die Angst vor einer Klage durch den Patienten.
Fachgebiete:
Terminologie
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung