Candidatus medicinæ (Dänemark)
Synonym: cand. med.
Definition
Candidatus medicinæ, kurz cand. med., ist ein Titel, der nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums in Dänemark als sogenanntes Berufsdoktorat verliehen wird. Er setzt im Gegensatz zum in Deutschland üblichen akademischen Grad Doktor der Medizin (Dr. med.) nicht den Abschluss einer Promotion voraus.
Hintergrund
Eine separate Promotionsleistung ist für den Titel nicht erforderlich. Der Titel entspricht in Deutschland dem abgeschlossenen Staatsexamen.
Berufsdoktorgrade dürfen in Deutschland nur in der jeweils verliehenen Originalform geführt werden. Wurde der Titel in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums erworben, kann der sonst obligatorische Herkunftszusatz entfallen.
Der Titel sollte nicht mit dem im deutschsprachigen Raum inoffiziell verwendeten Titel cand. med. für Studierende der Humanmedizin im klinischen Abschnitt verwechselt werden. Während so z.B. in Deutschland als stud. med. ein Studierender im vorklinischen Abschnitt bezeichnet wird, gilt dies für Medizinstudierende in Dänemark für ihr gesamtes Studium.