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Behindertenparkplatz

1. Definition

Ein Behindertenparkplatz ist eine spezielle, manchmal barrierefreie Parkmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Er wird nach Straßenverkehrsordnung durch das Zeichen 314 "Parkplatz" und durch Zusatzzeichen 1044-10 "Rollstuhlsymbol" gekennzeichnet und durch weitere Zusatzzeichen z.B.1 044-11 "mit Parkausweisnr." für die Benutzung eingeschränkt.

2. Hintergrund

Die Parkdauer auf einem Behindertenparkplatz ist nicht auf 24 Stunden beschränkt. Allerdings kann ein Kraftfahrzeug mit ausgelegtem Schwerbehindertenausweis abgeschleppt werden, wenn die Notwendigkeit des Parkens nicht mehr besteht. Bei Besorgungsfahrten in Abwesenheit des Behinderten mit dem Fahrzeug des Behinderten darf der Behindertenparkplatz nicht benutzt werden.

Die Beschilderung verbietet die Nutzung des Parkplatzes für andere Verkehrsteilnehmer, so auch für Hausarzt und Pflegedienst.

Stichworte: Behinderung
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Dr. med. Martin P. Wedig
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
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Letzter Edit:
07.05.2019, 18:50
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Nutzung: BY-NC-SA
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