BK-Nr. 1310
Definition
Die BK-Nr. 1310 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
Geschichte
Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide sind seit dem 01.04.1937 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 23.5.23
- Merkblatt zur BK-Nr. 1310, abgerufen am 23.5.23
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
- M. Busch, Kompendium Arbeitsmedizin. 10. Auflage, Februar 2021
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
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