BK-Nr. 1306
Definition
Die BK-Nr. 1306 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 29.04.1961 als Berufskrankheit anerkannt.
Literatur
- Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 28.03.23
- Merkblatt zur BK Nr. 1306, abgerufen am 28.03.23
- Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten, abgerufen am 28.03.23
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin, Chemie
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