Autorisation til selvstændigt virke (Dänemark)
Definition
Als Autorisation til selvstændigt virke bezeichnet man in Dänemark die Genehmigung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt. Sie ist somit das dänische Äquivalent der deutschen Approbation.
Hintergrund
Um als Arzt in Dänemark die Autorisation til selvstændigt virke beantragen zu können, muss ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium und eine absolvierte Klinisk basisuddannelse (KBU) oder ein KBU-Äquivalent (z.B. das deutsche Praktische Jahr) nachgewiesen werden. Der Antrag kann erst ab dem letzten Monat der KBU gestellt werden.[1] Erst nach Erhalt der Autorisation kann mit der Facharztausbildung (speciallægeuddannelse) begonnen werden.[2]
Grundsätzlich wird in Dänemark approbieren Ärzten nach dem Medizinstudium in Deutschland das Praktische Jahr (PJ) als KBU-Äquivalent anerkannt, sodass sie direkt die dänische Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung beantragen und in weiterer Folge mit der Facharztausbildung in Dänemark beginnen können.[3]
Anders als die deutsche Approbation, erlischt das Recht der selbstständigen Berufsausübung in Dänemark mit Erreichen des 75. Lebensjahres.[1]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Styrelsen for Patientsikkerhed: Søg selvstændigt virke som læge, abgerufen am 12.09.2025
- ↑ Læger.dk: Klinisk basisuddannelse (KBU), abgerufen am 12.09.2025
- ↑ Styrelsen for Patientsikkerhed: Selvstændigt virke med klinisk basis uddannelse uden for Danmark, abgerufen am 12.09.2025