Atemluftalkoholkonzentration
Definition
Die Atemluftalkoholkonzentration, kurz AAK, ist das Ergebnis eines Atemalkoholtestes und gibt die Alkoholkonzentration in Milligramm Ethanoldampf pro Liter Atemluft an. Das Verfahren wird insbesondere zur orientierenden Überprüfung von Kraftfahrern bei Verkehrskontrollen angewendet.
Bestimmung
Es gibt mehrere Verfahren zur Bestimmung der Atemluftalkoholkonzentration. Die häufigsten sind:
- Halbleitersensoren: Als sensitive Schicht werden halbleitende Metalloxide eingesetzt. Treten Gase wie Ethanol mit der Oberfläche des Sensors in Kontakt, findet eine Oxidationsreaktion statt. Dabei werden Elektronen an das Leitungsband zurückgegeben und es stellt sich eine erhöhte Leitfähigkeit ein, die quantifiziert werden kann
- Infrarotsensoren: Sie beruhen auf dem Prinzip der Infrarotspektroskopie. Ein Detektor misst die Intensität des ankommenden Lichts und übermittelt das entsprechende Signal an die weiterverarbeitende Elektronik. Eine veränderte Gaszusammensetzung verändert das Signal durch eine veränderte Lichtabsorption.
- Elektrochemische Sensoren: In diesen Systemen befindet sich eine Messelektrode, eine Gegenelektrode, ein Katalysator und ein Elektrolyt. Der Elektrolyt wird an der Katalysatorschicht der Messelektrode elektrochemisch oxidiert. Auf der Gegenseite wird an der Kathode Umgebungssauerstoff entzogen. Dabei entsteht ein Elektrodenstrom, der über einen Lastwiderstand gemessen werden kann.
Messgrößen
Die Einheit der AAK ist Milligramm pro Liter (mg/l), während die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille angegeben wird. Eigentlich haben die Größen nicht direkt miteinander zutun, aber durch den gleichmäßigen linearen Austausch von Ethanol zwischen Luft und Blut in den Alveolen verhalten sich die beiden Größen näherungsweise wie folgt:
- BAK = 2 x AAK (BAK in Promille und AAK in mg/l)
Ein BAK-Wert von 1,0 Promille entspricht also etwa einem AAK-Wert von 0,5 mg/l.
In Deutschland wird eine AAK bis 0,25 mg/l (0,5 Promille) beim Führen eines Kraftfahrzeuges toleriert. Für Fahranfänger bis 21 Jahre gilt ein Toleranzgrenze von 0,0 Promille.