Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Definition
Aufgaben
Die AkdÄ erhält ihre Aufgaben von der Bundesärztekammer. Ihre Tätigkeiten sind daher im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer aufgeführt. Die AkdÄ soll Ärzte über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit informieren und Therapieempfehlungen für wichtige Krankheitsbilder aussprechen. Die pharmakotherapeutische Problemlösungen werden auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse erarbeitet.
Im Rahmen der ärztlichen Berufsordnung müssen auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) an die AkdÄ gemeldet werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bildet die AkdÄ den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und unterhält eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Nach § 62 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist sie Stufenplanbeteiligte.
Darüber hinaus übernimmt die AkdÄ Aufgaben im Rahmen der ärztlichen Fortbildung.
um diese Funktion zu nutzen.