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Arzneimittelbudget

Synonym: Arznei- und Heilmittelbudget

1. Definition

Das Arzneimittelbudget war ein von 1993 bis 2001 gültiges Jahresbudget, das die Obergrenze für die Ausgaben der GKV für Arznei- und Heilmittel darstellte. Es wurde 1993 durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) eingeführt und 2001 mit dem Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) außer Kraft gesetzt.

2. Nomenklatur

Obwohl es Arzneimittelbudgets mit diesem Namen nicht mehr gibt, wird das Wort in der medizinischen Alltagssprache weiterhin zur Bezeichnung anderer Formen wirtschaftlicher Verordnungseinschränkungen verwendet.

3. Hintergrund

Die Arzneimittelbudgets wurden regional und zeitweise auch sektoral zwischen den Krankenkassenverbänden und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für das jeweils folgende Kalenderjahr vereinbart. Bei Überschreitung des Budgets waren die KVen im Sinne einer Kollektivhaftung zur Rückzahlung des Differenzbetrags verpflichtet.

Seit 2002 werden statt der Arzneimittelbudgets auf Landesebene zwischen den Krankenkassenverbänden und den KVen jährlich Richtgrößen für die Arznei- und Heilmittelausgaben sowie Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart. Die Richtgrößen werden jährlich angepasst. Sie sind unter anderem von der Zahl und der Alterstruktur der Versicherten, der Preisentwicklung und Wirtschaftlichkeitskriterien abhängig.

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Dr. med. Martin P. Wedig
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07.07.2019, 18:03
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