Advanced Nursing Practice
Synonym: Erweiterte Pflegepraxis
Definition
Advanced Nursing Practice, kurz ANP, bezeichnet ein erweitertes pflegerisches Rollen- und Kompetenzmodell, das über die klassische Berufsausübung der Pflege hinausgeht. Fachkräfte mit ANP-Qualifikation (Advanced Practice Nurses) verfügen in der Regel über einen pflegebezogenen Masterabschluss und eine spezialisierte klinische Expertise. Sie arbeiten mit stärkerer fachlicher Autonomie und erweiterten Entscheidungsbefugnissen innerhalb ihres jeweiligen Versorgungsbereichs.
Hintergrund
Das Konzept der Advanced Nursing Practice entstand in den USA und dient der Professionalisierung und Akademisierung der Pflege. Es bildet eine strukturelle Verbindung zwischen Pflegewissenschaft, klinischer Praxis und Qualitätsentwicklung. International tragen demografische Veränderungen, steigende Versorgungsbedarfe chronisch erkrankter Patienten und eine höhere Komplexität medizinischer Behandlung zu seiner Etablierung bei.
In Europa und Deutschland erfolgt die Einführung ANP-orientierter Rollen bislang schrittweise, häufig im Rahmen von Modellprojekten und Hochschulprogrammen. Zu den international standardisierten Kompetenzbereichen der ANP zählen unter anderem:
- direkte, spezialisierte klinische Praxis,
- Beratung und Coaching,
- klinische Entscheidungsfindung auf Grundlage von Evidence-based Nursing (EBN),
- Qualitäts- und Ergebnisentwicklung,
- Forschung und Implementierung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ausbildung
Die Qualifikation für ANP ist in Deutschland nicht einheitlich reguliert. International gilt ein Masterabschluss mit klar definiertem klinischen Schwerpunkt als Mindeststandard für die Tätigkeit als APN.
Typische ANP-orientierte Rollenmodelle sind beispielsweise:
- Nurse Practitioner (NP),
- Clinical Nurse Specialist (CNS),
- Certified Nurse Midwife (CNM),
- Nurse Anesthetist (CRNA).
Relevanz im Gesundheitssystem
Advanced Nursing Practice trägt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Patientensicherheit bei. Indem APN komplexere Aufgaben übernehmen, entlasten sie die Ärzte, was zu einer Steigerung der Behandlungsqualität und einer Reduzierung der Behandlungskosten führen kann.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Ausgestaltung von ANP ist in Deutschland bislang nicht abschließend geregelt. Es existieren weder bundeseinheitlich definierte Berufsprofile noch verbindliche Vorgaben zu Tätigkeitsumfang, Haftung oder Abrechnung. Einzelne Projekte zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen basieren auf Modellklauseln, Sonderregelungen oder landesrechtlichen Initiativen. Eine weiterführende gesetzliche Klärung wird erwartet.