Übersprunghandlung
Definition
Als Übersprunghandlung bezeichnet man einen Vorgang, bei dem durch das Vorliegen mehrerer, konträrer Verhaltenstendenzen, eine Handlung eintritt, die aus einem völlig anderen Verhaltensbereich stammt.
Hintergrund
In der Verhaltensbiologie geht man davon aus, dass bestimmte Triebkräfte (zum Beispiel Hunger/die Notwendigkeit der Nahrungsaufnahme) zu Appetenzverhalten führen. Dieses wiederum soll einen Schlüsselreiz herbeiführen, auf den dann eine Endhandlung folgt.
Liegen zwei oder mehr gegensätzliche Triebkräfte bzw. Verhaltenstendenzen vor, die unvereinbar sind (zum Beispiel gleichzeitiges Vorhandensein von Flucht- und Kampfimpuls), entlädt sich die durch diesen Konflikt aufgebaute "Spannung" durch eine Handlung, die keiner der beiden Triebimpulse folgt. Sie stammt dann aus einem Verhaltensbereich, der mit den in Konflikt stehenden Trieben nichts zu tun hat, und wird Übersprunghandlung genannt.
Beispiel
Beispiele für Übersprunghandlungen beim Menschen sind
- Fingernägel kauen (aus dem Bereich der Nahrungsaufnahme)
- Sich-am-Kopf-Kratzen (aus dem Bereich der Körperpflege)
Quellen
Medizinische Psychologie und Soziologie, Henrik Kessler, 3. Auflage, Thieme
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