Ärztegenossenschaft
Definition
Ärztegenossenschaften sind genossenschaftlich organisierte Verbünde von freiberuflichen niedergelassenen Ärzten. Der Beitritt erfolgt freiwillig.
Ziele
Ärztegenossenschaften wurden gegründet, um neben den kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern politisch unabhängige Ärzteverbünde zu bilden. So sind Ärztegenossenschaften berufspolitisch aktiv und bieten Fortbildungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Außerdem bieten sie über Tochtergesellschaften betriebswirtschaftliche Unterstützung für niedergelassene Ärzte und Ärztenetze, beispielsweise im Rahmen von Einkaufsgemeinschaften, betriebswirtschaftlicher Beratung, Rechtsberatung u.ä..
Bedeutung
Die Ärztegenossenschaft Nord als älteste landesweit tätige Ärztegenossenschaft zählt nach eigenen Angaben circa 2.300 Mitglieder, was rund 50% der in Schleswig-Holstein niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten entspräche. Die in Bremen und Niedersachsen ansässige Ärztegenossenschaft Nordwest zählt rund 1.000 Mitglieder.
Einzelne Ärztegenossenschaften
- Dachverband: Medi GENO Deutschland, Bundesverband der Ärztegenossenschaften
- Schleswig-Holstein und Hamburg: Ärztegenossenschaft Nord
- Niedersachsen und Bremen: Ärztegenossenschaft Nordwest
- Nordrhein-Westfalen: Ärztegenossenschaft Westfalen-Lippe, Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen
- Baden-Württemberg: Gesundheitsnetz Süd
- Rheinland-Pfalz und Saarland: Gesundheitsorganisation Ludwigshafen, Gesundheitsorganisation Rhein-Saar, Ärztegenossenschaft Rheinhessen
- Hessen: Ärztegenossenschaft PriMa e.G.
Weblinks
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