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Behandlungspflege

1. Definition

Behandlungspflege beinhaltet delegierbare ärztlich Maßnahmen, die vom medizinischen Fachpersonal (z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger bzw. Altenpfleger/in) ohne Beisein eines Arztes durchgeführt werden können.

2. Voraussetzung für den häuslichen Bereich

Nach §37 Abs. 3 SGB V besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur dann, wenn die im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen oder versorgen kann oder diese Person fehlt.

Hierbei benötigt der Pflegedienst eine Verordnung, die vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es wird unterschieden in:

3. Leistungen

Die Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen in Leistungsgruppen (LG's) eingeteilt:

4. Interne Verweise

Stichworte: Delegation, Pflege
Fachgebiete: Krankenpflege

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Frank Kuhring
Altenpfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
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Letzter Edit:
11.11.2012, 12:40
13.958 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
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