Ärztliche Weiterbildung
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1 Definition [bearbeiten]
Als ärztliche Weiterbildung bezeichnet man die Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt bzw. Facharzt mit Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung.
2 Ärztliche Ausbildung [bearbeiten]
Nach Vollendung des Medizinstudiums und erfolgreicher Absolvierung des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (nach dem 4. Semester) und des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (nach dem 12. Semester) erhält der Absolvent die Approbation als Arzt. Die Approbation berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufes.
Als approbierter Arzt ist man nicht auf eine bestimmte Facharztrichtung festgelegt. Die Spezialisierung auf eine bestimmte Fachrichtung erfolgt erst in der meist gleich nach Abschluss des Studiums anschließenden ärztlichen Weiterbildungszeit. Während dieser Weiterbildungszeit zum Facharzt wird der Arzt in der Weiterbildung als Assistenzarzt im jeweiligen Fachgebiet bezeichnet.
Die ärztliche Weiterbildung dient dazu, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arztes auf einem bestimmten medizinischen Fachgebiet oder Schwerpunktgebiet auf Grundlage der ärztlichen Weiterbildungsordnung auf- bzw. auszubauen. Die Weiterbildungszeit beträgt je nach Fachgebiet meist 5 bis 6 Jahre.
Die Weiterbildung zum Facharzt findet in der Regel in einem Krankenhaus statt, das über eine entsprechende Weiterbildungsberechtigung verfügt. Der Erwerb der Facharztbezeichnung ist seit einigen Jahren Voraussetzung für die ärztliche Niederlassung.
3 Weiterbildungsordnung [bearbeiten]
Die Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten der ärztlichen Weiterbildung werden durch die ärztliche Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer geregelt.
Die Weiterbildungsordnung regelt den
- Erwerb einer Facharztbezeichnung in einem medzinischen Fachgebiet (z.B. "Facharzt für Radiologie", kurz "Radiologe")
- Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung in einem Schwerpunkt eines medizinischen Fachgebietes (z.B. "Neuroradiologie" oder "Kinderradiologie", kurz "Neuroradiologe" oder "Kinderradiologe")
- Erwerb einer Zusatzbezeichnung (z.B. "Sportmedizin", "Notfallmedizin", etc.)
Die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern orientieren sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Diese stellt jedoch nur eine Empfehlung dar, rechtsverbindlich ist allein das Satzungsrecht der einzelnen Ländesärztekammern. D.h., die Bestimmung zur ärztlichen Weiterbildung können von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein.
4 Links [bearbeiten]
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzbezeichnungen [1]
Weiterbildungsordnung einer Länderärztekammer (Beispiel bayerische Landesärztekammer)
[2]
Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer [3]
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