Amtsärztliches Attest: Unterschied zwischen den Versionen

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Das amtsärztliche Attest spielt u.a. im Beamtenrecht, im Sozialrecht, im Arbeitsrecht und im Bildungswesen eine Rolle.  
Das amtsärztliche Attest spielt u.a. im Beamtenrecht, im Sozialrecht, im Arbeitsrecht und im Bildungswesen eine Rolle.  


Für versäumte Prüfungsteile an staatlichen Bildungseinrichtungen ist beispielsweise das Attest eines Amtsarztes erforderlich. Aus dem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung hervorgehen. Bescheinigen Nicht-Amtsärzte "Prüfungsunfähigkeit", üben sie unzulässig amtsärztliche Befugnisse aus und leisten eine Beratungsfehler gegenüber dem Patienten.  
Für versäumte Prüfungsteile an staatlichen Bildungseinrichtungen ist beispielsweise das Attest eines Amtsarztes erforderlich. Aus dem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung hervorgehen. Bescheinigen Nicht-Amtsärzte "Prüfungsunfähigkeit", üben sie unzulässig amtsärztliche Befugnisse aus und leisten einen Beratungsfehler gegenüber dem Patienten.  
[[Kategorie:Gesundheitswesen]]
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[[Kategorie:Bescheinigung]]
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2023, 08:11 Uhr

Definition

Ein amtsärztliches Attest ist eine ärztliche Bescheinigung, die von einem Amtsarzt bzw. einer Amtsärztin ausgestellt wird. Es trifft Aussagen über den gesundheitlichen Zustand einer Person, häufig im Hinblick auf deren Eignung für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten.

Hintergrund

Das amtsärztliche Attest spielt u.a. im Beamtenrecht, im Sozialrecht, im Arbeitsrecht und im Bildungswesen eine Rolle.

Für versäumte Prüfungsteile an staatlichen Bildungseinrichtungen ist beispielsweise das Attest eines Amtsarztes erforderlich. Aus dem Attest müssen Art und Dauer der Erkrankung hervorgehen. Bescheinigen Nicht-Amtsärzte "Prüfungsunfähigkeit", üben sie unzulässig amtsärztliche Befugnisse aus und leisten einen Beratungsfehler gegenüber dem Patienten.