Weber-Gesetz
nach dem deutschen Anatomen und Physiologen Ernst Heinrich Weber (1795-1878)
Definition
Das Weber-Gesetz beschreibt das Verhältnis zwischen einem Sinnesreiz und der Reizintensivierung, die nötig ist, damit ein relativer Unterschied zwischen den beiden Reizintensitäten wahrgenommen werden kann. Hierbei ist die Weber-Konstante K dimensionslos.
Das Weber-Gesetz ist die Grundlage für das Weber-Fechner-Gesetz.
Berechnung
wobei:
- K = Weber-Konstante
- △R = Intensitätsänderung, die zur Wahrnehmung des Reizunterschiedes benötigt wird
- R = Ausgangsreiz
Beispiel
Angenommen, bei einem Gewicht von 1 kg (R) könnte bei einer Gewichtszunahme von 20 g (△R) eine Änderung des Gewichts bemerkt werden, so wäre die Weberkonstante:
Damit kann für ein anderes Ausgangsgewicht entsprechend das nötige Differenzgewicht errechnet werden, ab dem ein Unterschied wahrgenommen werden kann:
Bei einem Gewicht von 5 kg müsste das Gewicht also um 100 g erhöht werden, damit der Gewichtsunterschied wahrgenommen wird.
um diese Funktion zu nutzen.