Weber-Fechner-Gesetz
nach dem deutschen Physiker Gustav Theodor Fechner (1801-1887) und dem deutschen Anatomen und Physiologen Ernst Heinrich Weber (1795-1878)
Definition
Das Weber-Fechner-Gesetz beschreibt den Zusammenhang zwischen der objektiven Reizintensität und der subjektiv empfundenen Stärke von Sinneseindrücken.
Hintergrund
Die subjektiv empfundene Reizintensität E ist proportional zum Logarithmus der Intensität des physikalischen Reizes R:
wobei:
- R0 = Integrationskonstante (Schwellenreiz)
- c = reizabhängiger Faktor
Beispiel
Die logarithmische Adaptation der Reizempfindung ermöglicht es dem menschlichen Auge, die extremen Helligkeitsunterschiede zwischen Dämmerung und hellem Sonnenschein zu überbrücken, die rund 10 Zehnerpotenzen betragen.
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Fachgebiete:
Physik, Physiologie
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