Vergällung
Synonym: Ungenießbarmachung
Definition
Die Vergällung soll durch Änderung von Geschmack, Geruch oder Aussehen eines Produktes einen missbräuchlichen oder zweckentfremdeten Gebrauch unmöglich machen oder verhindern. Sie kann auch eine Warnfunktion vor schädlicher Aufnahme oder möglicher Vergiftung haben.
Im Gegensatz dazu steht die inzwischen verbotene Schönung von Lampenölen, die durch den Zusatz von aromatischen Düften und durch Färbung immer wieder zur Aufnahme und Vergiftung besonders von Kleinkindern geführt hat.
Beispiele
Die Vergällung eines Produktes erfolgt durch den Zusatz von Vergällungsmitteln. Beispiel sind:
- Denaturierung von Branntwein für kosmetische und andere Zwecke (Brennspiritus)
- Zusatz bei (geruchsarmen, -losen) Gasen zur Erzeugung des typischen Gasgeruches
- Zusatz aus steuerlichen Gründen bei definiertem Verwendungszweck (Heizöl/Diesel; Branntwein/Brennspiritus)
Fachgebiete:
Toxikologie
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung