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Treibverletzung

1. Definition

Als Treibverletzungen bezeichnet man postmortal entstandene Schleifverletzungen an einer Wasserleiche in bewegten Gewässern.

2. Hintergrund

Eine Wasserleiche befindet sich in der Regel in Bauchlage unter Wasser. In bewegten Gewässern kann es durch den Kontakt zum Boden zu typischen Schleifspuren an Stirn, Handrücken, Knien und Zehen kommen.

Treibverletzungen müssen immer von anderen Verletzungen wie z.B. Bergungsverletzungen oder Verletzungen durch Schiffsschrauben abgegrenzt werden.

3. Literatur

  • Reinhard Dettmeyer et. al., Rechtsmedizin, Springer-Verlag, 3. Auflage
Stichworte: Ertrinkungstod
Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Letzter Edit:
08.03.2023, 17:44
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