Praxisbesonderheit
Definition
Unter Praxisbesonderheiten versteht man individuelle Merkmale oder Eigenheiten einer Arztpraxis, welche die Vergleichbarkeit der Praxis mit dem Durchschnitt aller anderen Arztpraxen der gleichen Fachgruppe einschränken oder unmöglich machen.
Hintergrund
Eine Praxisbesonderheit liegt z.B. dann vor, wenn der Anteil multimorbider Patienten in einer Praxis besonders hoch ist. Dieser Umstand kann zu häufigerer Abrechnung bestimmter Ziffern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) oder zu höheren Arzneimittelausgaben führen.
Praxisbesonderheiten sind im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Bestimmung der Überschreitung von Ausgabenvolumina wichtig. Sie können als Erklärung für einen besonders hohen Bedarf an Arznei- oder Heilmitteln oder die häufige Verordnung teurer Arzneimittel dienen.
Die Definition von Praxisbesonderheiten erfolgt in der Regel durch die Richtgrößenvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). In den Richtgrößenvereinbarung werden auch die Arzneimittel benannt, die bei der Ermittlung von Richtgrößen außer Ansatz bleiben.
um diese Funktion zu nutzen.