Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik
Klick auf "Bearbeiten" und mach daraus einen Articulus longissimus!
Klick auf "Bearbeiten" und mach daraus einen Articulus longissimus!
Synonym: Präimplantationsdiagnostikgesetz
Definition
Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik, kurz PräimpG, vom 21.11.2011 trat am 08.12.2011 in Kraft und regelt die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland.
Hintergrund
Das PräimpG umfasst die Festlegung der Voraussetzungen und Verfahren einer PID, sowie die Sicherstellung einer sorgfältigen Diagnostik. Der durch das PräimpG eingefügte § 3a des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) enthält in Absatz 1 dabei ein ausdrückliches Verbot der PID. In § 3a Absatz 2 des ESchG werden in engen Grenzen die Fälle definiert, in denen die Durchführung der PID trotz des grundsätzlichen Verbots ausnahmsweise zulässig sein kann.
Quellen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2011 - Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG), abgerufen am 02.12.2024
um diese Funktion zu nutzen.