Medizinische Promotion in der DDR
Definition
Die medizinische Promotion war In der DDR ein zentraler Bestandteil des dreistufigen akademischen Qualifikationssystems.
Hintergrund
Mit der Einführung der Verordnung über die akademischen Grade im Jahr 1968[1] und der Promotionsordnungen von 1969[2] wurde die Promotion A als „Doktor eines Wissenschaftszweiges“ (im medizinischen Kontext also zum Doktor der Medizin, kurz Dr. med.)[3] und die Promotion B als Doktor der medizinischen Wissenschaft, kurz Dr. sc. med., eingeführt. Diese Neuregelungen orientierten sich an sowjetischen Vorbildern und sollten die akademische Hierarchie vereinfachen.
Die DDR strebte durch dieses zweistufige Promotionssystem eine Vereinfachung der akademischen Hierarchien an. Anders als in der BRD wurde die Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem separaten Verfahren erworben, war also unabhängig von der Promotion B und erforderte ein zusätzliches Verfahren, was eine Besonderheit im Vergleich zur BRD darstellte.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Promotion B meist als habilitationsgleichwertig anerkannt, sofern auch die facultas docendi nachgewiesen werden konnte. In der DDR eworbene und verliehene akademische Grade und Titel dürfen unverändert weitergeführt werden.[4]
Promotion A
Das akademische System der DDR war dreistufig strukturiert. Nach dem Diplomstudium, das die medizinisch-wissenschaftliche Grundqualifikation vermittelte, folgte die Promotion A. Sie entsprach weitgehend den Promotionsordnungen der BRD, setzte allerdings mit dem Jahr 1969 und der III. Hochschulreform die Anfertigung einer Dissertation zum Dipl.-Med. voraus.[5] Im Bereich der Medizin war es ab 1969 auch für Absolventen des Stomatologiestudiums möglich, den Grad Dr. med. zu erwerben, während der zahnmedizinische Dr. med. dent. abgeschafft wurde.[6][7]
Promotion B
Die Promotion B, eingeführt als dritte Stufe nach dem doctor scientiarum (russ. доктор наук) als sowjetischem Vorbild, diente als erweiterte wissenschaftliche Qualifikation und war vergleichbar mit der Habilitation in der BRD. Sie umfasste oft eine thematische Erweiterung des Forschungsthemas aus der Promotion A und erforderte zusätzliche wissenschaftliche Arbeiten.[8]
Quellen
- ↑ documentarchiv.de - Verordnung über die akademischen Grade vom 6. November 1968, abgerufen am 09.12.2024
- ↑ documentarchiv.de - Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften – Promotionsordnung B – vom 21. Januar 1969, abgerufen am 09.12.2024
- ↑ Bleek W., Mertens L. (1994): DDR-Dissertationen. Promotionspraxis und Geheimhaltung von Doktorarbeiten im SED-Staat Westdeutscher Opladen, S. XXI
- ↑ Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) Art 37 Bildung, abgerufen am 09.12.2024
- ↑ Dtsch Arztebl 2004; 101(36): A-2372 / B-1992 / C-1920 - "Diplom-Mediziner: 35 Jahre Entwürdigung ostdeutscher Ärzte", abgerufen am 09.12.2024
- ↑ Herold M. (2003): Eine retrospektive Vergleichsanalyse der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland unter dem Aspekt notwendiger Reformen. Zahnmed Diss. Universität Jena, S. 34
- ↑ Seigewasser P. (2006): Das Diplom für Mediziner und Stomatologen in der DDR, unter besonderer Berücksichtigung der Immatrikulations- und Absolventenzahlen der Charité. Zahnmed Diss. Universitätsmedizin Berlin, S. 32
- ↑ Teresa Brinkel (2012): Volkskundliche Wissensproduktion in der DDR. Zur Geschichte eines Faches und seiner Abwicklung. LIT-Verl., Münster (Westf.), S. 206
Literatur
- Di Lorenzo, Marion (2008): Promovierte Zahnärztinnen in der BRD und in der DDR 1949-1990: Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rekrutierung, Schul- und Hochschulausbildung sowie sozialen Mobilität nach Auswertung einer empirischen Stichprobe ohne Repräsentativitätsanspruch, Dissertation, Medizinische Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin
- Voigt, Dieter et al. (1995): Zur Fragwürdigkeit akademischer Grade und Titel in der DDR. Der Primat der kommunistischen Ideologie vor der Wissenschaft. Eine Analyse von Doktorarbeiten und Habilitationsschriften der Jahre 1950 bis 1990. In: Timmermann, Heiner (Hg.): DDR-Forschung. Bilanz und Perspektiven, Berlin; Duncker&Humblot; S. 227–262