Me-Too-Präparat
von englisch: me too - ich auch
Synonym: Analogpräparat
Unter Me-Too-Präparaten versteht man Nachahmerprodukte, deren Arzneimittelwirkstoffe nur geringfügige Molekülvariationen bereits vorhandener Substanzen darstellen. Von den Me-Too-Präparaten abgegrenzt werden die Generika, die komplett identische Wirkstoffe wie das Originalpräparat enthalten.
Der therapeutische Mehrwert von Me-Too-Präparaten ist umstritten. Die Einordnung vieler patentgeschützter Arzneimittel als Me-Too-Präparate hat anläßlich der Einführung der Festbeträge für die so genannten Jumbo-Gruppen im Jahr 2005 zu erheblichen Kontroversen zwischen der pharmazeutischen Industrie und dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geführt.
Fachgebiete:
Arzneimittel
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