Landambulatorien waren auf dem Staatsgebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit angestellten Ärzten betriebene medizinische Einrichtungen zur Versorgung der Landbevölkerung.
Von 1950 bis 1960 stieg die Anzahl der Landambulatorien von 136 auf 380. 1980 gab es in der DDR 414 Landambulatorien. In den 1970er Jahren versorgte ein vollbeschäftigter Allgemeinarzt rund 2.100 Einwohner. Ein Landambulatorium versorgte mit zwei Ärzten 7.500 Einwohner, die sich auf etwa 15 Gemeinden verteilten. Die beiden Ärzte betrieben quasi zwei Fachabteilungen. Fachärzte wie Gynäkologen und Zahnärzten hielten periodische Sprechstunden in den Ambulatorien ab. Gemeindeschwestern (1950: 2620; 1980: 5279) versorgten ergänzend von eigenen Stationen aus bei der Ersten Hilfe und waren erste Ansprechpartner für Kranke.
2019 werden Medizinische Versorgungszentren (MVZs) in öffentlicher Hand als Kommunale Medizinbetriebe bezeichnet.[1] Mit zwei gebietsfremden Ärzten und einem Stellenschlüssel Ärzte : Medizinische Fachkräfte von 1,5 : 4, besteht mit angestellten Mitarbeitern und einer Betriebstädte im Eigentum einer Gemeinde eine strukturelle und funktionelle Analogie zum Landambulatorium der ehemaligen DDR.
"Das Spektrum der Beschwerden spielte sich, mehr oder weniger erwartet, auf das gleiche ein, das in einer allgemeinmedizinischen Praxis der Bundesrepublik geläufig sein dürfte..."[2]
Tags: Versorgungseinrichtung
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Medizingeschichte
Diese Seite wurde zuletzt am 15. März 2019 um 14:06 Uhr bearbeitet.
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