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Kassenprämie

1. Definition

Unter einer Kassenprämie versteht man eine kollektive Rückzahlung von entrichteten Krankenkassenbeiträgen.

2. Hintergrund

Sofern eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln einen Überschuss erwirtschaftet, so kann sie laut §242 SGB V Abs. 2 Prämien an Mitglieder auszahlen.

Diese Kassenprämie kann nur an alle ihre Mitglieder gleichermaßen gezahlt werden, ohne eine Eingrenzung auf bestimmte Tarifgruppen oder Personenkreise.

Fachgebiete: Organisation

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02.07.2012, 18:41
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