Inzest
Synonyme: Blutschande
Definition
Unter Inzest versteht man sexuelle Kontakte zwischen Blutsverwandten.
Ätiologie
Begünstigende Faktoren für Inzest sind:
- Armut (36,7%)
- Alkoholabusus (31,3%)
- Psychische Erkrankungen (29,4%)
- Haushalt mit nur einem Elternteil (25,0%)
- Arbeitslosigkeit (24,3%)
- Vom Täter als sexuell provokant erlebtes Verhalten des Opfers (21,9%)
- Tod oder Krankheit eines Familienmitglieds (20,6%)
In 85% der Fälle besteht ein Inzest zwischen Vater und Tochter.
Hinter Inzest steckt häufig folgendes Motiv: "Du bist mein Produkt, ich habe Dich gemacht, also bist Du mein Besitz, mit dem ich verfahren kann, wie ich möchte und wie ich will."
Häufigkeit
Über die Häufigkeit von Inzestbeziehungen in den modernen Industrieländern ist wenig bekannt. Es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Genetische Aspekte
Die Wahrscheinlichkeit für die Vererbung von Erbkrankheiten bei möglichen Nachkommen ist bei inzestuösen Beziehungen beträchtlich erhöht:
- Nicht-blutsverwandte Partner: 3%
- Blutsverwandter Cousin + Cousine 2. Grades: 4%
- Blutsverwandter Cousin + Cousine 1. Grades: 6%
- Blutsverwandter Onkel + Nichte, Tante + Neffe oder Großelternteil + Enkelkind oder Halbgeschwister: 13%
- Blutsverwandter Vater + Tochter, Mutter + Sohn oder vollbürtige Bruder + Schwester: 25%
Rechtslage
In Deutschland ist der Beischlaf zwischen leiblichen Verwandten einer aufsteigenden Linie nach §173 StGB verboten und kann mit einer Geldstrafe oder auch mit einer, bis zu dreijährigen, Haftstrafe geahndet werden. Personen die zur Tatzeit unter 18 Jahre waren, gehen straffrei aus. Strafrechtlich wird nur der Vaginalverkehr verfolgt.
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