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Inoperabilität

1. Definition

Von Inoperabilität spricht man, wenn bei einem Patienten kein chirurgischer Eingriff (Operation) durchgeführt werden kann. Das entsprechende Adjektiv ist inoperabel.

2. Einteilung

Man unterscheidet drei Formen der Inoperabilität:

2.1. Funktionelle Inoperabilität

Eine funktionelle Inoperabilität liegt vor, wenn die Operation zu einem nicht kompensierbaren Verlust lebenswichtiger Organfunktionen führen würde. Beispiel: Bronchialkrebs bei einem Patienten, der nur noch einen Lungenflügel besitzt.

2.2. Lokale Inoperabilität

Eine lokale Inoperabilität ist gegeben, wenn es technisch nicht möglich ist, den Befund operativ zu therapieren, meist bei einem ausgedehnten malignen Tumor. Beispiel: Plattenepithelkarzinom der Nasennebenhöhle mit Infiltration der Schädelbasis.

2.3. Allgemeine Inoperabilität

Eine allgemeine Inoperabilität ist durch schwere Begleiterkrankungen oder einen stark reduzierten Allgemeinzustand bedingt. Die Operation und die Allgemeinanästhesie sind in diesen Fällen zu belastend für den Patienten. Beispiel: Betagter Patient mit Herzinsuffizienz im NYHA-Stadium IV.

Stichworte: Operation
Fachgebiete: Allgemeine Chirurgie

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Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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22.04.2015, 18:46
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