Backspatter
Synonyme: Rückwärtsspritzer, back spatter
Definition
Als Backspatter werden in der Rechtsmedizin Blut- bzw. Gewebespuren bezeichnet, die beim Auftreffen eines Geschosses auf den Körper entgegen der ursprünglichen Flugrichtung beschleunigt werden.
siehe auch: forward spatter
Rechtsmedizin
Backspatter sind hinweisend für die Selbstbeibringung einer Schussverletzung. In diesem Fall kommen sie fakultativ an der Schusshand oder an der Tatwaffe vor.
Backspatter sind i.d.R. sehr klein, wobei Makro-Backspatter (> 0,5 mm) vorkommen können. Die Rückspritzspuren zeigen eine Geschwindigkeit des Projektils von 10 bis 100 m/s an.
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung