Synonyme: Rückwärtsspritzer, back spatter
Als Backspatter werden in der Rechtsmedizin Blut- bzw. Gewebespuren bezeichnet, die beim Auftreffen eines Geschosses auf den Körper entgegen der ursprünglichen Flugrichtung beschleunigt werden.
siehe auch: forward spatter
Backspatter sind hinweisend für die Selbstbeibringung einer Schussverletzung. In diesem Fall kommen sie fakultativ an der Schusshand oder an der Tatwaffe vor.
Backspatter sind i.d.R. sehr klein, wobei Makro-Backspatter (> 0,5 mm) vorkommen können. Die Rückspritzspuren zeigen eine Geschwindigkeit des Projektils von 10 bis 100 m/s an.
Fachgebiete: Rechtsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 3. Dezember 2019 um 17:33 Uhr bearbeitet.
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