BK-Nr. 1307
Definition
Die BK-Nr. 1307 aus der Liste der Berufskrankheiten definiert "Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.07.1925 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung, abgerufen am 29.03.23
- Merkblatt zur BK Nr. 1307, abgerufen am 29.03.23
- Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten, abgerufen am 29.03.2
- G. Enderle, H.-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S.160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin, Chemie
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