Biologischer Grenzwert
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Synonyme: Arbeitsstofftoleranzwert, biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (obsolet), BAT-Wert
Definition
Der Biologische Grenzwert, kurz BGW, ist nach § 2 der Gefahrstoffverordnung ein Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines anderen Beanspruchungsindikators im biologischen Material (Körperflüssigkeiten, Gewebe) eines Beschäftigten. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.
Hintergrund
Bis 2005 lautete die Bezeichnung "biologischer Arbeitsplatztoleranzwert" bzw. "BAT-Wert". Er war definiert als die Konzentration eines Stoffes oder seines Metaboliten im Körper, bei der im Allgemeinen die Gesundheit eines Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird.