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Bundesärztekammer

(Weitergeleitet von BÄK)

Abkürzung: BÄK

1. Definition

Die Bundesärztekammer ist ein bundesweiter Zusammenschluss der Landesärztekammern. Während die Landesärztekammern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, handelt es sich bei der Bundesärztekammer um einen Verein des Privatrechts.

Die Aufgabe der Ärztekammern besteht in erster Linie in der Überprüfung der Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Desweiteren hat sie unmittelbare gesetzliche Aufgaben im Rahmen des Transplantationsgesetzes zu erfüllen.

2. Weblink

Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Letzter Edit:
18.10.2010, 18:53
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