Aspirantur (DDR)
Definition
Die Aspirantur war in der DDR ein integraler Bestandteil des dreistufigen akademischen Qualifikationssystems. Es handelte sich um die zweite Stufe der postgradualen Ausbildung von wissenschaftlichen Fachkräften mit dem Ziel der Promotion A.
Hintergrund
Das akademische System der DDR war dreistufig strukturiert. Nach dem Diplomstudium, das die wissenschaftliche Grundqualifikation vermittelte, folgte die 1951[1] nach sowjetischem Vorbild eingeführte Aspirantur (russ. аспирантура), die mit der Promotion A abschloss und an die eine Promotion B zum Doktor der medizinischen Wissenschaft (Dr. sc. med.) angeschlossen werden konnte.
Voraussetzungen
Das Antreten einer medizinisch-wissenschaftlichen Aspirantur war nur mit einem fachlich passenden, abgeschlossenen Hochschulstudium möglich, z.B. nach dem Medizinstudium. Mit dem Jahr 1969 und der III. Hochschulreform wurde zudem die Anfertigung einer Dissertation zum Dipl.-Med. vorausgesetzt.[2]
Ausbildungsstruktur
Die wissenschaftliche Ausbildung während einer Aspirantur beinhaltet u.a. das Forschen und die Durchführung wissenschaftlicher Experimente, das Schreiben und Veröffentlichen von Studienprotokollen und Fachartikeln sowie das Erheben und Sammeln von Daten, mit dem Ziel, eine Dissertation zu verfassen und zu verteidigen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Aspirantur wurde der akademische Titel „Doktor eines Wissenschaftszweiges“ (im medizinischen Kontext also Doktor der Medizin, kurz Dr. med.)[3] verliehen.
Quellen
- ↑ aktarcha.hypotheses.org: Quellenfunde: Studieren in der DDR TEIL 3, abgerufen am 19.11.2025
- ↑ Dtsch Arztebl 2004; 101(36): A-2372 / B-1992 / C-1920 - "Diplom-Mediziner: 35 Jahre Entwürdigung ostdeutscher Ärzte", abgerufen am 09.12.2024
- ↑ Bleek W., Mertens L. (1994): DDR-Dissertationen. Promotionspraxis und Geheimhaltung von Doktorarbeiten im SED-Staat Westdeutscher Opladen, S. XXI