Internationale Apotheke
Definition
Eine Internationale Apotheke ist eine Apotheke, die ausländische Arzneimittel gemäß § 73.3 AMG importiert.
Hintergrund
Nach neuerer Rechtssprechung (BVERWG – Urteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.07) setzt das Recht zur Bezeichnung als "Internationale Apotheke" nicht voraus, dass in nennenswertem Umfang gängige ausländische Arzneimittel vorrätig gehalten werden. Es ist für das Führen der Bezeichnung "Internationale Apotheke" notwendig, dass die betreffende Apotheke gängige ausländische Arzneimittel ohne längere Wartezeit beschaffen kann. Ist das nicht der Fall, wird von einer möglichen Irreführung des Verbrauchers ausgegangen.
Fachgebiete:
Arzneimittel, Medizinrecht
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