Bettruhe
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1 Definition [bearbeiten]
Bettruhe ist eine therapeutische Allgemeinmaßnahme, die der körperlichen Schonung und schnelleren Genesung des Patienten dienen soll.
2 Hintergrund [bearbeiten]
Das früher populäre Konzept der Bettruhe ist in der neueren Medizin bei vielen Erkrankungen dem Konzept der möglichst frühen Mobilisation gewichen, da Bettruhe mit einem erhöhten Thromboserisiko und - bei längerer Liegedauer - einer Muskelatrophie verbunden ist.
3 Einteilung [bearbeiten]
- Strenge Bettruhe: Der Patient verweilt vollständig im Krankenbett. Aufstehen ist nicht erlaubt. Die Toilette erfolgt auf der Bettschüssel, das Waschen wird durch die Krankenpflege im Bett besorgt.
- Eingeschränkte Bettruhe: Der Patient verweilt überwiegend im Krankenbett, darf aber unter Aufsicht und mit begrenzter Dauer aufstehen.
4 Indikationen [bearbeiten]
- Herzinfarkt (im Frühstadium)
- Schwere Herzinsuffizienz
- Beatmung
- Unversorgte Frakturen der unteren Extremität
- Ausgeprägte Sturzgefahr
- Thrombose mit drohender Lungenembolie
- instabile Wirbelkörperfrakturen
Fachgebiete: Allgemeinmedizin, Krankenpflege
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