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Als Niederlassung bezeichnet man die Neugründungen oder Übernahme einer Arztpraxis (oder MVZ etc.) durch einen Facharzt, bzw. dessen freiberufliche (vertragsärztliche) Tätigkeit.
Ein Arzt kann nicht einfach eine Arztpraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen oder übernehmen. Wenn er Kassenpatienten - und nicht ausschließlich Privatpatienten - versorgen will, benötigt ein Arzt zur Gründung oder Übernahme einer kassenärztlichen Vertragspraxis zwingend eine kassenärztliche Zulassung.
Für die kassenärztliche Zulassung gibt es eine ganze Reihe an Beschränkungen (Zulassungsbeschränkungen) und Regelungen (Zulassungsverordnung).
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Die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte zur Erlangung einer Zulassung sind:
In der heutigen Zeit ist vielen Ärzten die eigentliche selbstständige Niederlassung wirtschaftlich zu riskant. Es gibt aber einige alternative Jobmöglichkeiten in der ambulanten Patientenversorgung:
Alle für die kassenärztliche Versorgung zugelassenen Ärzte gehören der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes an (Zwangsmitgliedschaft nach Landesrecht). Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bundesärztekammer ist eine privatrechtliche organisierte Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern, die übergeordnete Aufgaben übernimmt, jedoch nicht über öffentlich-rechtliche Kompetenzen verfügt.
Bundesärztekammer: Beschlussprotokoll zur Niederlassung / Vertragsärztliche Tätigket [1]
Medizinrecht [2]




![]() | MVZ - Zukunft oder Vergangenheit? 18.03.2009, DocCheck TV Redaktion Dauer: 05:43 min |


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