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Medizinisches Versorgungszentrum

Synonym: MVZ

Inhaltsverzeichnis

1 Definition [bearbeiten]

Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine in Deutschland zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene, fachübergreifende Behandlungseinrichtung unter ärztlicher Leitung, in der im Arztregister eingetragene Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder Angestellte tätig sein können.

Ein MVZ muss jedoch immer unter ärtzlicher Leitung stehen.

2 Abgrenzung [bearbeiten]

Wie die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis arbeiten Ärzte in einem medizinischen Versorgungszentrum an einem gemeinsamen Praxissitz. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis sind die im MVZ tätigen Ärzte nicht einzeln, sondern gemeinsam zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das Privileg, angestellte Ärzte im Bereich der Vertragsarztversorgung zu beschäftigen, ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) allerdings weggefallen.

3 Rechtsformen [bearbeiten]

Ein MVZ kann in Form einer GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder BGB-Gesellschaft betrieben werden. Gesellschafter eines MVZ können alle nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) zugelassenen Leistungserbringer sein, also auch Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere.

4 Abrechnung [bearbeiten]

Das medizinische Versorgungszentrum rechnet bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter einer gemeinsamen Abrechnungsnummer ab. Dafür müssen alle im MVZ tätigen Ärzte ihre Leistungen kennzeichnen. Neben der Abrechnungsnummer für ärztliche Leistungen erhält jeder in einem MVZ tätige Arzt eine personengebundene Verordnungsnummer, mit der er alle weiteren Leistungen veranlasst.


Das Budget wird von allen zusammen addiert und entsprechend der Leistungen auseinandergezogen.

5 Weblinks [bearbeiten]

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