Fremdanamnese
Englisch: indirect anamnesis
Definition
Die Fremdanamnese ist eine Form der Anamnese-Erhebung, bei der nicht der Patient selbst, sondern Angehörige, Bekannte oder sonstige Dritte Angaben zur Krankengeschichte machen. Eine Fremdanamnese ist immer dann notwendig, wenn der Patient selbst die Fragen des Arztes nur unzureichend oder gar nicht beantworten kann, z.B. bei:
Die Fremdanamnese kann darüber hinaus sinnvoll sein:
- um sich ein besseres Bild von der psychosozialen Situation des Patienten zu machen (z.B. in Bezug auf die familiären Umstände oder die Stressbelastung)
- bei Verdacht auf Drogenabusus
- wenn der Verdacht besteht, dass ein Patient seine Symptome nur vortäuscht (Münchhausen-Syndrom)
- wenn der Verdacht besteht, dass der Patient seine Krankheit verschweigt (Dissimulation)
Dabei ist zu beachten, dass das Arzt-Patientenverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, in dem der Arzt der Schweigepflicht unterliegt. Die Fremdanamnese sollte daher mit Einverständnis des Patienten erhoben werden und darf keinen so investigativen Charakter haben, dass der Patient sich hintergangen fühlt.
Fachgebiete:
Diagnostik
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