Unterbringungsgesetz
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Abkürzung: UBG
1. Definition
Das Unterbringungsgesetz reglementiert die Einweisung psychisch kranker Personen in stationäre psychiatrische Betreuungseinrichtungen. In den meisten Bundesländern ist an seine Stelle das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) getreten.
2. Grundlagen
Das Unterbringungsgesetz regelt auf Länderebene die freiwillige oder zwangsweise Unterbringung von Patienten; diese müssen unter einer diagnostizierten schweren psychischen Erkrankung leiden und durch akute Eigen- (beispielsweise Suizid) oder Fremdgefährdung auffallen.
Nach Einweisung auf der Grundlage einer Arztanordnung oder einer polizeilichen Verfügung muss unabhängig vom Fall innerhalb einer festgelegten Zeit ein Gerichtsbeschluss über das Aufrechterhalten der Unterbringung vorliegen.
3. Rechtliche Anmerkung
Die dauerhafte Unterbringung psychisch kranker Straftäter in geschlossenen, forensischen Anstalten wird aufgrund anderer Gesetze (beispielsweise Strafgesetzbuch) geregelt.
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