Maximale Arbeitsplatz-Konzentration: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''maximale Arbeitsplatz-Konzentration''' (in mg/m<sup>3</sup>) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden/Woche) [[Exposition]] als nicht gesundheitsschädlich eingestufte Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz. | Die '''maximale Arbeitsplatz-Konzentration''' (in mg/m<sup>3</sup>) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden/Woche) [[Exposition]] als nicht gesundheitsschädlich eingestufte [[Konzentration]] eines Stoffes in der [[Atemluft]] am Arbeitsplatz. | ||
Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, [[Gas]]e und [[Schwebstoff]]e und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert. | Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, [[Gas]]e und [[Schwebstoff]]e und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert. | ||
[[Fachgebiet:Arbeitsmedizin]] |
Version vom 14. Februar 2011, 13:51 Uhr
Abkürzung: MAK, MAK-Wert
Definition
Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (in mg/m3) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden/Woche) Exposition als nicht gesundheitsschädlich eingestufte Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz.
Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, Gase und Schwebstoffe und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert.