Maximale Arbeitsplatz-Konzentration: Unterschied zwischen den Versionen

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''Abkürzung: MAK, MAK-Wert''
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Die '''maximale Arbeitsplatz-Konzentration''' (in mg/m<sup>3</sup>) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden / Woche) Exposition nicht gesundheitsschädlich eingestufte Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz.
Die '''maximale Arbeitsplatz-Konzentration''' (in mg/m<sup>3</sup>) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden/Woche) [[Exposition]] als nicht gesundheitsschädlich eingestufte Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz.


Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, Gase und Schwebstoffe und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert.
Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, [[Gas]]e und [[Schwebstoff]]e und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert.

Version vom 6. März 2005, 13:58 Uhr

Abkürzung: MAK, MAK-Wert

Die maximale Arbeitsplatz-Konzentration (in mg/m3) ist die maximal zulässige, bei täglich achtstündiger (40 Stunden/Woche) Exposition als nicht gesundheitsschädlich eingestufte Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz.

Dabei gilt die maximale Arbeitsplatz-Konzentration für Dämpfe, Gase und Schwebstoffe und wird jährlich neuen Erkenntnissen entsprechend aktualisiert.