Nutzen-Risiko-Abwägung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Arzneimittelrecht== | ==Arzneimittelrecht== | ||
Im Bezug auf Arzneimittelsicherheit geht die Nutzen-Risiko-Abwägung einer Nutzen- | Im Bezug auf Arzneimittelsicherheit geht die Nutzen-Risiko-Abwägung einer Nutzen-Risiko-Bilanz voraus. | ||
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[[Tag:Arzneimittelsicherheit]] | [[Tag:Arzneimittelsicherheit]] | ||
[[Tag:Therapie]] | [[Tag:Therapie]] |
Version vom 10. Dezember 2017, 20:47 Uhr
Englisch: risk-benefit analysis, benefit-risk assessment, risk-benefit ratio
Definition
Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist ein Vergleich des Nutzens einer diagnostischen oder therapeutischen Handlung (z.B. die Gabe eines Medikaments) mit deren Risiken (potentielle Schädlichkeit).
Therapie
Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist ein Grundprinzip der Medizin. Hierbei wird ein Vergleich zwischen dem Nutzen und den Risiken einer Maßnahme durchgeführt, um die Vertretbarkeit ihrer Durchführung zu bestimmen. Somit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung ein essentielles Instrument bei der Festlegung des ärztlichen Handelns.
Arzneimittelrecht
Im Bezug auf Arzneimittelsicherheit geht die Nutzen-Risiko-Abwägung einer Nutzen-Risiko-Bilanz voraus.